Allgemein
von H & S Speed Equipment V.O.F., mit Sitz und Bürobetrieb in Sevenum am Deckersgoedtweg Nr. 5.
Artikel 1: Allgemeines
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Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Aktivitäten von H&S Speed Equipment V.O.F. – im Folgenden als H & S bezeichnet – zum Nutzen der Kunden sowie für den Verkauf und die Lieferung von Artikeln durch H&S.
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Bestimmungen der Einkaufsbedingungen des Kunden, soweit sie gegen die Bedingungen dieser Bedingungen verstoßen, gelten nicht für die mit H&S geschlossenen Vereinbarungen.
Artikel 2: Angebote und Auftragsbestätigungen
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Sofern nicht anders angegeben, sind alle Angebote unverbindlich. H & S ist an ein Angebot erst gebunden, nachdem es einen Vertrag oder eine Bestellung schriftlich angenommen oder zu Beginn seiner Ausführung angenommen hat.
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Ungenauigkeiten in Auftragsbestätigungen oder anderen Schriften von H & S sind H & S innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum dieser Schriften schriftlich bekannt zu machen.
Artikel 3: Lieferzeit
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Lieferzeit: die im Vertrag festgelegte Frist, innerhalb derer die Lieferungen erfolgen müssen, oder die von H & S durchzuführenden Arbeiten.
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Die Lieferfrist beginnt, sobald alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Angaben im Besitz von H&S und der Zahlung sind, sofern diese vertraglich zu leisten sind oder vom Auftraggeber mit ausreichender Sicherheit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden.
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Die Überschreitung der liefererten Lieferzeit durch höhere Gewalt berechtigt keine der Parteien zur Entschädigung. Höhere Gewalt bezeichnet alle Umstände, die die Erfüllung des Abkommens vernünftigerweise verhindern, wie Krieg, Unruhen, Feuer, nicht oder unzeitgemäße Lieferung von Geschäften an H & S durch Dritte, nukleare Reaktionen, Exportverbote oder andere staatliche Maßnahmen.
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Im Falle höherer Gewalt ist H & S verpflichtet, den Kunden, der seinerseits berechtigt ist, die Bestellung schriftlich zu stornieren, aber nach der Verpflichtung, H & S unverzüglich und plötzlich den ausgeführten Teil des Vertrages oder die bereits gelieferten Gegenstände zu erstatten, unverzüglich und plötzlich zu benachrichtigen.
Artikel 4: Zahlung
- Alle Verträge über die Lieferung von Geschäftsgegenständen oder die Ausführung von Arbeiten werden unter der Bedingung der Zahlung bei Lieferung oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ausgeführt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so entfällt dieser einzige Umstand und haftet ab Dementinsefür einen Zinssatz von 1% pro Monat oder den gesetzlichen Handelszinssatz, wenn er höher ist, ab dem Ablaufdatum der Rechnung.
- Die Kosten für Rücksendungen oder Quittungen, Proteste, gerichtliche Einziehungoderungen oder sonstige Kosten für die Nichtzeitzahlung gehen zu Lasten des Kunden, wobei die außergerichtlichen Inkassokosten mit 15 % der ausstehenden Rechnung von h&s in Rechnung gestellt werden.
Artikel 5: Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Gegenstände bleibt H & S Eigentümer, sofern sie nicht an Dritte geliefert werden.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, das Geschäft an Dritte zur Zahlung zu verpfänden oder das Eigentum an ihnen gemäß seinem normalen Geschäft zu übertragen. Im Falle eines Verstoßes wird der Kaufpreis sofort vollständig verfügbar.
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Wenn der Kunde fahrlässig bei der Entgegennahme oder Abholung von von ihm bestellten und gekauften Gegenständen verbleibt, hat H & S innerhalb eines Monats, nachdem H & S ihm mitgeteilt hat, dass die Gegenstände ihm zur Verfügung stehen, das Recht, diese Gegenstände öffentlich zu verkaufen und seinen Anspruch aus dem Verkaufserlös zurückzufordern. , unbeschadet des Rechts von H & S, den Kunden für die Zahlung möglicher Schäden haftbar zu machen, soweit er den Geschäftserlös übersteigt.
Artikel 6: Risiko und Haftung
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H&S haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge oder infolge der Handlung von H&S entstehen können, es sei denn, H&S kann vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
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Der Kunde befreit H & S für alle Schadensersatzansprüche Dritter, die diese gegen H & S auf der Grundlage einer Handlung oder Unterlassung von von H&S benannten Personen im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags oder der Erfüllung einer Verpflichtung zur Bereitstellung des Kunden geltend machen könnten.
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Sobald die an den Kunden zu liefernden Gegenstände geliefert wurden, haftet der Kunde für alle Risiken und Schäden jeglicher Art, die sich aus diesen Angelegenheiten ergeben können, wie Diebstahl, Feuer, Wasserschaden, Molest oder Beschädigung, unbeschadet der Autorität des Kunden, nachzuweisen, dass dies auf grobe Fahrlässigkeit von H&S zurückzuführen ist.
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Sollte H & S nach den vorstehenden Absätzen dieses Artikels haftbar gemacht werden, darf der von H & S zu erstattende Schaden den Betrag, den H & S für die betreffenden Tätigkeiten oder Gegenstände erhält, zumindest für den Teil der Arbeiten/Lieferungen, auf die sich die Haftung bezieht, nicht übersteigen.
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H&S ist niemals verantwortlich und haftbar für Schäden gegenüber dem Kunden oder Dritten, wenn diese Schäden aus der Nutzung von Daten resultieren, die H & S von oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, oder wenn dieser Schaden das Ergebnis der Arbeit Dritter ist. H & S haftet auch nicht für Schäden, wenn sie aus der Verwendung von vom Kunden vorgeschriebenen Materialien resultiert.
Artikel 7: Werbung und Garantie
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Anzeigen über Mängel an Waren oder ausgeführten Tätigkeiten sind H & S innerhalb von acht Tagen nach Lieferdatum schriftlich anzuzeigen.
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Inserate geben dem Kunden nicht das Recht, die Zahlung der Forderung auszusetzen.
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Die von H & S geleistete Arbeit und die Solidität der gelieferten Materialien sind gemäß der sogenannten Werksgarantie zu gewährleisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber H & S aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht vollständig nachgekommen ist, ist H & S nicht verpflichtet, Materialien oder Geschäfte zu ersetzen oder Reparaturen durchzuführen.
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Die Zufriedenheit von H&S mit seinen Garantieverpflichtungen ist die einzige und gesamtvergütung.
Artikel 8: Streitigkeiten
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In Bezug auf Vereinbarungen, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, erklären die Parteien, dass sie sich dem niederländischen Recht unterwerfen, unabhängig vom Ort der Lieferung oder Ausführung der Arbeit.
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H&S ist jederzeit berechtigt, in Abweichung von den üblichen Regeln der relativen Zuständigkeit alle Streitigkeiten dem zuständigen Gericht anstelle der Gründung von H&S vorzulegen.